Allgemeine Geschäftsbedingungen der sarys S.A.


1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen der sarys S.A. liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

2. Alkoholische Getränke

Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von

  •          Alcopops, Spirituosen und Aperitife an unter 18-jährige
  •          Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-jährige

Den Mitarbeitern der sarys S.A. ist auf Verlangen ein gültiger Ausweis vorzuweisen. Für die Mitarbeiter der sarys S.A. massgeblich ist die als Besteller auftretende Person. Kann auf Verlangen kein gültiger Ausweis auf Anfrage vorgewiesen werden oder ist das Mindestalter von 16 Jahren, respektive 18 Jahren nicht erreicht, werden die bestellten alkoholischen Getränke nicht übergeben. Der Gesamtauftrag bleibt in jedem Fall bestehen und ist verbindlich. Die alkoholischen Getränke werden nicht in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erhält eine neue Rechnung elektronisch zugestellt.

 

3. Angebot

Die Produkte und Leistungen der sarys S.A. können in ihrer Zusammensetzung, Aussehen, Grösse oder dem Preis von Katalogen oder Angeboten im Internet abweichen oder nicht verfügbar sein. Die sarys S.A. übernimmt keinerlei Gewähr / Haftung für die ständige Verfügbarkeit ihrer Produkte oder ihrer Leistungen. Bei Nichtverfügbarkeit einzelner bestellter Warenbestandteile ist die sarys S.A. berechtigt, analoge Produkte zur Herstellung der gewünschten Ware zu verwenden.

 

4. Annulation

Die Bestellung per Telefon, E-Mail oder Internet ist für den Kunden verbindlich. Der Kunde erhält auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, sofern die sarys S.A. der Bestellung entspricht. Eine Annullation der Bestellung durch den Kunden ist gleichentags in jedem Falle nicht mehr möglich; in diesem Falle wird der gesamte Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt.

 

5. Auftragsbestätigung

Der Auftrag ist für die sarys S.A. erst nach Versenden der Auftragsbestätigung verbindlich und gilt dann als angenommen. Der Kunde ist gehalten, bei der Bestellungsabgabe eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Solange der Kunde keine Auftragsbestätigung an diese E-Mail-Adresse erhalten hat, ist die Bestellung nicht bestätigt.

 

6. Fehlerhafte Lieferung

Der Kunde ist gehalten, die Lieferung bei Empfang zu kontrollieren. Jegliche Beanstandungen sind dem Service Team der sarys S.A. direkt im Zeitpunkt der Lieferung anzuzeigen und schriftlich auf einem Beanstandungsformular der sarys S.A. zu rügen. Für später gemeldete Mängel wird keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen.

 

7. Haftungsbegrenzung

Die Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtwert der Lieferung beschränkt. Es wird keine Haftung für die ästhetische oder kulinarische Gefälligkeit unserer Produkte oder Leistungen, sowie für eine ausreichende Sättigung des Kunden, respektive dessen Gäste oder Kunden übernommen. Bei Ausfall der vereinbarten Leistung der sarys S.A., werden ausschliesslich die angemessenen Mehrkosten für einen unserer Leistung entsprechenden Ersatz übernommen. Eine weitergehende Haftung für das Gelingen des Kundenevents oder ähnlichem wird abgelehnt.

 

8. Lieferung

Die sarys S.A. ist befugt, die Lieferungen in einem Zeitrahmen von 15 Minuten vor, beziehungsweise 15 Minuten nach der vereinbarte Lieferzeiten zu erbringen. Der Kunde berücksichtigt diese zeitliche Abweichung bei der Vereinbarung der gewünschten Lieferzeit. Eine Ablehnung oder Minderung des Rechnungsbetrages, insbesondere bei verkehrsbedingten Verspätungen (Stau, Unfälle usw.), ist nicht statthaft. Die sarys S.A. wird diesfalls versuchen, den Kunden rechtzeitig über die Verspätung zu informieren. Die Bestellung bleibt gesamthaft gültig. Ist der Kunde bei Lieferung nicht anwesend, oder innerhalb von 10 Minuten am vereinbarten Lieferort nicht auffindbar, kann die Bestellung auch ohne weitere Aufsicht hinterlassen werden. Der Kunde anerkennt in solchen Fällen die Leistung / Bestellung als vertragskonform an. An Wochenenden erfolgt für jede Lieferung ein Zuschlag auf die gesamte Bestellung von 10% oder mindestens 100.00 CHF, respektive maximal 500.00 CHF.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

 

10. Unmöglichkeit der Leistung

Bei unvorhersehbarer Unmöglichkeit der Leistung aus Gründen, die nicht die sarys S.A. zu vertreten hat, kann die sarys S.A. jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

 

11. Untergang

Geht die bestellte Leistung während des Transport oder des Aufbaus vor Ort unter, wird keine Haftung übernommen, sofern die Ursache des Untergangs ausserhalb der zumutbaren Kontrolle oder des Einflusses von anwesenden Mitarbeitern der sarys S.A. lag. Betrifft der Untergang oder eine Fehlmenge weniger als 10% des Gesamtauftagwertes oder nur ein einzelnes Produkt, so kann dies auf Verlangen des Kunden von der Rechnung abgezogen werden, respektive der Kunde erhält elektronisch per E-Mail eine neue Rechnung zugestellt. Eine Nachlieferung gilt als neue Bestellung.

Fehlerhafte, fehlende oder Untergegangene Objekte, welche dem Kunden als Bestandteil der Lieferung vermietet werden, hat der Kunde zum jeweiligen Mankopreis vollumfänglich zu erstatten. Hierfür wird dem Kunden eine Nachrechnung gestellt.

 

12. Zahlungsziel

sarys S.A. gewährt Firmenkunden Barzahlung und auf Rechnung. Rechungen privater Kunden sind grundsätzlich bar bei Lieferung zu bezahlen. Bei grösseren Bestellungen können auf Verlangen der sarys S.A. hin auch Vorauszahlungen verlangt werden. Rechnungen an Firmenkunden sind immer innert 10 Tagen zu bezahlen. Wurde die Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen, kann die sarys S.A. pro weiterer Erinnerung / Mahnung jeweils 10.-- CHF dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum wird ein Verzugszins von 8% über dem aktuellen Diskontsatz zusätzlich dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine zusätzliche Zustellung der Rechnung per Post wird mit 5.00 CHF pro Rechnung in Rechnung gestellt.

 

13. Gerichtstand

Der Gerichtstand ist Zürich.

 

Zürich, den 01. Februar 2006

Die Geschäftsleitung